Mitarbeiterbindung

Die Mitarbeiterakquisition und ihre Bindung an das Unternehmen sind immer wichtiger werdende Ziele der Personalplanung und –führung.

Die unternehmensseitige Bereitstellung innovativer Versicherungslösungen kann ein wichtiger Entscheidungsfaktor für das Unternehmen sein.

Besonders herausfordernd: Verbindung hoher Mitarbeitermotivation mit den Ertragszielen des Unternehmens.

 

Lösungsoption: Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung (bBU)

Bisher:

  • Bis 2010 für Arbeitnehmer nur als Privatdeckung erhältlich gewesen
  • Hohe Prämie:
    • Insbesondere von gewerblichen Mitarbeitern als zu teuer bewertet
  • Umfassende Risikofragen:
    • Risiko der Leistungsverweigerung im Schadenfall wegen fehlerhafter Risikoangaben

Lösung:

Die bBU, entwickelt von unserem Kooperationspartner G.A. Droege & Sohn Consulting GmbH (www.droege-consult.de):

  • ermöglicht Mitarbeitern eine arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanzierte Lösung ohne Risikofragen und nur einer Gesundheitsfrage
  • mit steuerlichen und sozialabgabenseitigen Einsparungsoptionen
  • spart dem Unternehmen mit jeder abgeschlossenen Police die arbeitgeberanteiligen Sozialabgaben

Die bBU bietet also die seltene Chance, die Ertagssituation des Unternehmens gemeinsam mit den Mitarbeitern zu verbessern (und sie nicht ohne oder gar gegen sie zu optimieren).

Dies führt zu einer gemeinsamen Zielrichtung der Unternehmensleitung, des Betriebsrats und der Mitarbeiter.

Gemeinsam mit der G.A. Droege & Sohn Consulting GmbH sind wir im Großkundenvertrieb und der Herstellung von Maklerkooperationen aktiv.

Die Kunden kommen aus allen Wirtschaftsbranchen und reichen von zehn bis zu mehreren Hunderttausend Mitarbeitern.

Das Versicherungskonzept hat alle Höchstauszeichnungen erhalten und gewinnt alle Ausschreibungen, an denen wir teilnehmen.

Entscheidend ist die Kombination

  • aus optimalen Versicherungsbedingungen und
  • dem sehr ausgefeilten Umsetzungs-Knowhow.

Die Lösung wird als reine Arbeitnehmerpolice, als reine Arbeitgeberfinanzierung und als Mischform – durch Rückgabe des Sozialabgabenvorteils oder durch eine echte Mitfinanzierung des Arbeitgebers – umgesetzt.

In vielen Fällen finanziert der Arbeitgeber aus der Sozialabgabenersparnis weitere Mitarbeiterversicherungen (Gruppenunfallpolice, bAV, etc.).

 

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